Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Veranstaltungen
1. Veranstalter und Geltungsbereich
1.1 Veranstalter der öffentlichen Veranstaltungen ist die
Renting & Renting GbR,
Industriestraße 8, 67304 Eisenberg (Pfalz),
handelnd unter der Marke „Villa Renting“ (nachfolgend: „Veranstalter“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) sowie die Teilnahme an allen öffentlichen Veranstaltungen des Veranstalters (z. B. Themenabende, Menü-Events, Special-Events). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
1.3 Mit Abschluss des Ticketkaufs akzeptiert der Kunde diese AGB. Die jeweils aktuelle Fassung wird dauerhaft auf der Webseite des Veranstalters bereitgehalten.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu.
2. Leistungsumfang
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung im genutzten Ticketshop (aktuell insbesondere „Ticket Tailor“) und/oder den ergänzenden Informationen des Veranstalters (z. B. auf der Website oder in Werbematerialien).
2.2 Mit dem Ticketpreis sind alle dort aufgeführten Leistungen abgegolten (z. B. Menü, begleitende Getränke, Showprogramm). Vor Ort fallen für die vertraglich beschriebenen Leistungen keine weiteren Entgelte an.
2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, zumutbare Änderungen im Ablauf, bei Programmpunkten oder im Menü vorzunehmen, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Vertragsschluss über Ticket Tailor / sonstige Buchungswege
3.1 Die Darstellung der Veranstaltungen im Ticketshop stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf von Tickets abzugeben.
3.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Ticketshop oder mit Abgabe einer verbindlichen Buchung direkt beim Veranstalter (z. B. per E-Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
3.3 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Der Anspruch des Kunden auf Teilnahme steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Ticketpreises.
3.4 Der Bestell- und Buchungsvorgang sowie die weitere Korrespondenz erfolgen grundsätzlich elektronisch per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse richtig ist, erreichbar bleibt und keine technischen Filter (z. B. Spam-Filter) die Zustellung verhindern.
4. Tickets, Bereitstellung, Übertragbarkeit, Weiterverkauf
4.1 Tickets werden in der Regel als elektronische Tickets (E-Tickets) bereitgestellt. Der Kunde kann diese je nach System herunterladen, in einer Wallet-App speichern oder ausdrucken.
4.2 Ob Tickets personengebunden oder frei übertragbar sind, ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem Buchungsprozess.
4.3 Übertragbare Tickets dürfen von Privatpersonen an andere Personen weitergegeben werden. Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Tickets ist – soweit gesetzlich zulässig – untersagt. Eine entgeltliche Weitergabe ist nur bis maximal zum Originalticketpreis zulässig.
4.4 Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen und nach entsprechender Prüfung ein Ersatzticket ausstellen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
5. Preise, Zahlungsmodalitäten, Rechnungen
5.1 Sämtliche Ticketpreise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus über die im Ticketshop angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Sofortzahlverfahren, Online-Payment-Dienste).
5.3 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch (z. B. per E-Mail oder Download im Ticketshop) zur Verfügung gestellt.
6. Kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen
Beim Erwerb von Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin bzw. Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Der Ticketkauf ist daher mit Vertragsschluss verbindlich und kann nicht ohne gesonderte vertragliche Regelung widerrufen werden.
7. Umbuchungen, Stornierungen und Ersatzteilnehmer
7.1 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin derselben Veranstaltungsreihe ist – vorbehaltlich verfügbarer Plätze und eines identischen Ticketpreises – bis spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungsbeginn möglich. Umbuchungswünsche sind in Textform (z. B. per E-Mail) an den Veranstalter zu richten.
7.2 Eine Stornierung durch den Kunden ist bis spätestens vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift in Form eines Gutscheins über den Ticketpreis zur Einlösung im Ticketshop des Veranstalters.
7.3 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Eine (teilweise) Barauszahlung ist ausgeschlossen. Teilbeträge können auf mehrere Buchungen angewendet werden, sofern das Buchungssystem dies zulässt.
7.4 Nach Ablauf der in Ziffer 7.1 und 7.2 genannten Fristen sind Umbuchungen und Stornierungen grundsätzlich ausgeschlossen.
7.5 Der Kunde kann bis spätestens sieben (7) Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Ein Anspruch auf Änderung von Namensdaten nach Ablauf dieser Frist besteht nicht.
8. Absage, Abbruch, Verlegung durch den Veranstalter
8.1 Muss eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den gezahlten Ticketpreis. Weitere Aufwendungen des Kunden (z. B. Anreise, Übernachtung) werden nur ersetzt, soweit eine Haftung nach Ziffer 12 besteht.
8.2 Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Kann der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung des neuen Termins die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
8.3 Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitsgründen oder aus sonstigen wichtigen Gründen abgebrochen werden, erfolgt eine angemessene, anteilige Erstattung, sofern wesentliche Teile der Leistung nicht erbracht werden konnten.
9. Einlass, Hausrecht, Jugendschutz
9.1 Es gelten die jeweils gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, insbesondere beim Ausschank alkoholischer Getränke. Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen und den Alkoholausschank entsprechend zu beschränken.
9.2 Das Hausrecht in der Eventlocation „Villa Renting“ und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände liegt beim Veranstalter. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
9.3 Personen, die den geordneten Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Gäste gefährden oder sich trotz Verwarnung nicht an Anweisungen halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.
10. Garderobe und Fundsachen
10.1 Soweit der Veranstalter Garderobenbereiche oder Ablageflächen bereitstellt, handelt es sich in der Regel um unbewachte Garderoben. Für dort abgelegte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
10.2 Gefundene Gegenstände sind beim Personal abzugeben. Der Veranstalter verwahrt Fundsachen für die Dauer von vier (4) Monaten. Danach ist der Veranstalter zur Verwertung oder Entsorgung berechtigt.
11. Veranstaltungsablauf, Speisen & Getränke, Allergien
11.1 Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf sowie Inhalte (z. B. Künstler, Programmpunkte, Menüfolge) in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
11.2 Soweit in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen, sind die angebotenen Speisen und Getränke (z. B. Menü, Buffet, Getränkepauschale) im Ticketpreis enthalten. Ausnahmen oder Zusatzleistungen (z. B. besondere Spirituosen, Spezialprodukte) werden gesondert gekennzeichnet.
11.3 Der Veranstalter achtet bei der Zubereitung der Speisen mit größter Sorgfalt auf Hygiene und Qualität. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spuren von Allergenen in Speisen enthalten sind, die nicht gesondert gekennzeichnet sind. Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung in Textform zu informieren.
11.4 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Lebensmittel (z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder aus medizinischen Gründen), sofern der Veranstalter vorab informiert wurde und zugestimmt hat.
12. Haftung
12.1 Der Veranstalter haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Reisekosten) ausgeschlossen, sofern nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
12.4 Die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie, bleibt unberührt.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
12.6 Für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall – soweit gesetzlich zulässig – auf insgesamt 2.000.000 € begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Datenschutz
13.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Ticketkäufe und Veranstaltungen sowie – soweit gesetzlich zulässig oder vom Kunden ausdrücklich gestattet – zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).
13.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind insbesondere:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen),
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Pflichten, z. B. steuerliche Aufbewahrungspflichten),
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters, z. B. an einer effizienten Organisation der Veranstaltungen oder der Abwehr von Ansprüchen).
13.3 Für die Abwicklung des Ticketkaufs setzt der Veranstalter externe Dienstleister ein, insbesondere den Ticketanbieter „Ticket Tailor“ sowie Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarteninstitute, Online-Payment-Anbieter). Diese verarbeiten personenbezogene Daten teilweise in eigener Verantwortlichkeit auf Grundlage ihrer jeweiligen Datenschutzerklärungen.
13.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. an eingebundene Dienstleister wie Catering, Technik, Künstler, Sicherheitsdienst), eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde wirksam eingewilligt hat.
13.5 Im Übrigen gelten die detaillierten Datenschutzhinweise des Veranstalters in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar auf der Website der „Villa Renting“. Dort finden sich auch Informationen zu Speicherdauer, Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) sowie zu Kontaktmöglichkeiten und zum Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
14. Abtretung und Übertragung
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht auf Dritte übertragen oder abgetreten werden. Gesetzliche Abtretungsrechte, insbesondere bei Verbrauchern, bleiben unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.
Verbraucher können an ihrem gesetzlichen Gerichtsstand klagen.
16. Hausordnung und Veranstaltungsregeln
16.1 Geltung der Hausordnung
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der „Villa Renting“ gilt die Hausordnung des Veranstalters in der jeweils aktuellen Fassung. Die Hausordnung hängt vor Ort aus bzw. ist auf der Webseite des Veranstalters abrufbar. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
16.2 Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Lebensmittel (z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder aus medizinischen Gründen), sofern der Veranstalter hierüber vorab informiert wurde und zugestimmt hat.
16.3 Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister Foto- und Filmaufnahmen gefertigt werden. Diese dienen der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Außendarstellung des Veranstalters (z. B. Website, Social-Media-Auftritte, Printmedien).
Gäste, die nicht aufgenommen werden möchten oder einer Nutzung ihrer Bildnisse zu vorgenannten Zwecken widersprechen, teilen dies dem Veranstalter oder dem Personal bitte vor Ort mit. Der Veranstalter wird den Widerspruch im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen.
16.4 Einlass, Verspätung und Platzwahl
Der Einlass erfolgt innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Einlasszeiten. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Ticketpreises.
Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nur, soweit diese im Buchungsprozess ausdrücklich als solche ausgewiesen und vom Kunden gebucht wurden.
16.5 Verbotene Gegenstände, Rauchverbot, Haustiere
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen sowie illegalen Substanzen ist untersagt.
Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters mitgebracht werden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

